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Ehrenkodex einer Doula

Als Mitglied im Verband Doula Schweiz, bin ich verpflichtet, mich an eine Ehrenkodex zu halten. Es ist mir sehr wichtig, dies hier auch zu erwähnen. Es ist uns Doulas ein Anliegen, diese Art des Berufsbildes in seiner Qualität und Professionalität zu schützen und diese Richtlinien für eine kompetente Begleitung zu beachten.

1. Die Doula fördert die Selbstbestimmung der Frau die sie begleitet und unterstützt deren Wohlergehen und Gesundheit.

2. Sie wahrt die Privatsphäre der Frau/des Paares und behandelt alle erhaltenen Informationen (in Wort, Schrift und Bild) vertraulich.

3. Sie ist verpflichtet, ihrer Klientin gegenüber während des vereinbarten Zeitraums eine zuverlässige Dienstleistung zu erbringen. Falls sie Pikettüberschneidungen macht, ist sie verpflichte, dies der Frau/dem Paar gegenüber offen zu kommunizieren.

4. Sie übt keinerlei medizinische Handlungen aus und greift nicht in medizinische Belange ein.

5. Sie achtet die Arbeit der Hebammen, des medizinischen Personals und ihrer Kolleginnen und verhält sich ihnen gegenüber fair und respektvoll.

6. Sie begleitet keine Geburten ohne medizinische Betreuung (sogenannte Alleingeburten)

7. Sie ist sich ihrer pesönlichen Grenzen und der Grenzen ihrer Doulatätigkeit bewusst und vermittelt, wenn nötig, Adressen weiterer Hilfsangebote und Fachpersonen.

8. Sie verpflichtet sich, die Qualtiät ihrer Arbeit durch Weiterbildungen und Zusammenarbeit anderen Doulas zu sichern.

9. Sie trägt dazu bei, die Tätigkeit der Doulas in der Öffentlichkeit bekannt zu machen.

 

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