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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Kompetenzregelung
Die Doula übt eine unterstützende Funktion rund um die Geburt eines Kindes aus. Sie hat weder eine therapeutische noch eine medizinische Funktion. Die Doula hadelt stets nach dem Ehrenkodex des Verbandes Doula CH und untersteht der Schweigepflicht. Die Doula übernimmt keine Verantwortung bzw.Haftung für medizinsche Aspekte/Entscheidungen und deren Folgen. Sie kann dafür weder mittelbar noch unmittelbar haftbar gemacht werden. Die diesbezügliche Verantwortung liegt allein bei den betreuenden Hebammen bzw.Ärzten der jeweiligen Institution. Die Doula übernimmt keine Verantwortung für den Verlauf und die Art der Geburt.

2. Leistungen

Die Dienstleistung der Doula soll auf die Bedürfnisse der Frau/der Eltern abgestimmt sein. Die Doula bietet folgende Leistungen an: 

(siehe unter Punkt: Mein Angebot)


3. Backup-Doula

Die Doula arbeitet nach Möglichkeit mit einer Backup-Doula zusammen. Die Backup-Doula ersetzt die Doula falls sie einzelne Tage der Pikettzeit nicht abdecken kann und bei Krankheit und Unfall. Wenn bereits bei Vertragsbeginn fixe Tage feststehen, werden diese den Eltern mitgeteilt und die Angaben der Backup-Doula bekannt gegeben. Möchten die Eltern die Backup-Doula persönlich kennenlernen, ist dies möglich und wird mit CHF 80/Std., verrechnet. Sind die Eltern mit der Backup-Doula einverstanden, wird die Doula die entsprechenden Gesprächsunterlagen der Eltern vertraulich an die Backup-Doula übergeben. Die Eltern haben die Möglichkeit auf eine Backup-Doula zu verzichten.

4. Zahlungsbedingungen

Nach Abschluss des Vertrages wird ein Teilbetrag von CHF 500 Franken fällig und ist netto innert 10 Tagen auf ein Konto das noch bekannt gegeben wird, einzuzahlen. Der Restbetrag wird durch die Doula nach der Geburt in Rechnung gestellt und ist netto innert 30 Tagen ebenfalls auf dieses Konto zu überweisen.

5. Vertragsbeendigung oder Nichterfüllen des Vertrages

5.1 Vertragsende

Der Vertrag endet ohne besondere Mitteilung bei vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen durch die Doula, spätestens jedoch 6 Monate nach der Geburt. Die Verpflichtung zur vollständigen Zahlung durch die Eltern bleibt davon unberührt.

5. 2 Vertragsbedingungen seitens der Eltern

Wird der Vertrag mehr als 2 Monate vor Beginn der Pikettzeit wieder aufgelöst, werden zusätzlich zu den bisher erbrachten Leistungen pauschal CHF 200 in Rechnung gestellt. Weniger als 2 Monate vor Pikettbeginn wird zu den bisher erbrachten Leistungen zusätzlich das Pikettgeld CHF 400 in Rechnung gestellt. Bei Kündigung des Vertrages nach Beginn der Pikettzeit muss die gesamte Pauschale bezahlt werden.

5.3 Nichterfüllen des Vertrages seitens der Doula

Kann die Doula aus berechtigten Gründen (namentlich wegen Krankheit/Unfall/familiärem Notfall) die Geburtsbegleitung nicht oder nur unvollständig erbringen und auch keine Stellvertretung aufbieten, werden nur die bisher erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt.

6. Corona

Die Doula arbeitet mit Mundschutz, ausser die Eltern wünschen sich ausdrücklich dass die Gespräche ohne Mundschutz stattfinden. Je nach Situation können Gespräche online via Zoom stattfinden. Muss die Doula in Quarantäne oder wird sie krank, informiert sie sofort die Eltern und gibt das Pikett wenn möglich und in Absprache mit den Eltern an eine andere Doula ab. Hier gelten die gleichen Bedingungen wie unter 5.3. Sollte die Doula zur Geburt nicht zugelassen werden, da nur eine Begleitperson im Spital erlaubt ist, zieht sie CHF 400 von der Begleitpauschale ab. Die Eltern informieren sich bitte regelmässig über die aktuelle Situation in ihrem Geburtsspital und halten die Doula auf dem Laufenden.

7. Datenschutz

Mit der Unterzeichnug des Vertrages erklären sich die Eltern einverstanden, dass die Doula ihre persönlichen Daten sowie ihre persönlichen Notizen während der Geburt und der Gespräche davor in schriftlicher Form für die Erfüllung ihres Auftrages festhält.

8. Diverses

8.1 Antwortzeit

Die Doula ist für die Eltern zwischen 8.00 uhr und 20.00 Uhr erreichbar. In dringenden Fällen sowie während der Pikettzeit ist die Doula für die Eltern 24 Stunden erreichbar.

8.2 Pikettzeit

Es ist wünschenswert, dass die Eltern die Doula frühzeitig über Vorkommnisse oder Veränderungen im Zusammenhang mit der bevorstehenden Geburt informieren. Dies kann mittles Kurznachrichten oder Anruf geschehen. Sobald die Geburt beginnt, meldet sich die Frau/das Paar telefonisch bei der Doula. Bitte keine Kurznachrichten oder Mails.

8.3 Transport

Falls nicht ausdrücklich abgemacht, sind die Eltern für den Transport an den Geburtsort zuständig. Die Do
ula übernimmt keinen Transport.

8.4 Lange Geburtsdauer

Wird eine Einleitung notwendig, welche sich über mehrere Stunden bis Tage erstreckt, wird die Doula, in Absprache mit der Gebärenden, nicht die gesamte Zeit bei der Gebärenden verbringen. Bei einer Geburtsdauer von über 20 Stunden, behält sich die Doula das Recht vor, nach eigenem Ermessen die Backup-Doula (falls geplant) als Ablösung zu rufen.

8.5 Unvorhergesehenes

Sollte der Doula bei einem sekundären Kaiserschnitt der Zutritt in den Operationssaal nicht gewährt werden, bedeutet dies nicht ein Versäumnis der Geburt seitens der Doula und auch keine Preisreduktion. Sollte bei einer Hausgeburt die Hebamme noch nicht erschienen sein und die Geburt kurz bevorstehen oder durch eine schnellen Fortschritt der Geburt ein Transport an den Geburtsort nicht mehr möglich sein, behält sich die Doula das Recht vor, die Ambulanz herbeizurufen.

8.6 Ausschluss

Die Doula begleitet keine Alleingeburten (d.h wenn keine Anwesenheit einer Hebamme geplant ist)

8.7  Hinweis

Es lohnt sich, bei der Krankenkasse nachzufragen, ob Kosten für die Geburtsbegleitung übernommen werden. Allenfalls kann aus der Zusatzversicherung ein Teilbetrag (CHF 150) als Geburtsvorbereitung abgegolten werden. Für grössere Beteiligungen braucht es meist ein Arztzeugnis.

Mit Unterzeichnung des Vertrages erklären sich die Eltern mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

9. Gerichtsstand

Für Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Gerichsstand 5630 Muri im Kanton Aargau.

Allgemeine Geschäftsbedingungen, Doula Tamara Bracchi, Stand 2024









 

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